Ra 2015/21/0221•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0221
Ra 2015/21/0221Corte amministrativa suprema24 mag 2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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