Ra 2015/21/0141•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0141
Ra 2015/21/0141Corte amministrativa suprema15 ott 2015
Besondere Rechtsgebiete
Das genannte Erkenntnis wird im angefochtenen Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.