Ra 2015/21/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0133
Ra 2015/21/0133Corte amministrativa suprema15 ott 2015
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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