Ra 2015/21/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0081
Ra 2015/21/0081Corte amministrativa suprema16 dic 2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Zustellung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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