Ra 2015/20/0296•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0296
Ra 2015/20/0296Corte amministrativa suprema8 set 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 4.425,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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