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Ra 2015/20/0230•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0230
Ra 2015/20/0230Corte amministrativa suprema23 feb 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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