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Ra 2015/20/0225•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0225
Ra 2015/20/0225Corte amministrativa suprema21 giu 2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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