Ra 2015/20/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0081
Ra 2015/20/0081Corte amministrativa suprema28 apr 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes A I. (Nichtzuerkennung des Status eines Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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