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Ra 2015/20/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0079
Ra 2015/20/0079Corte amministrativa suprema10 set 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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