Ra 2015/20/0027•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0027
Ra 2015/20/0027Corte amministrativa suprema20 mag 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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