Ra 2015/19/0197•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0197
Ra 2015/19/0197Corte amministrativa suprema15 mar 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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