Ra 2015/19/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0106
Ra 2015/19/0106Corte amministrativa suprema13 ott 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird in Spruchpunkt A.I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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