Ra 2015/18/0090•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0090
Ra 2015/18/0090Corte amministrativa suprema8 set 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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