Ra 2015/17/0145•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0145
Ra 2015/17/0145Corte amministrativa suprema4 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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