Ra 2015/17/0114•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0114
Ra 2015/17/0114Corte amministrativa suprema28 giu 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.