Ra 2015/17/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0092
Ra 2015/17/0092Corte amministrativa suprema18 mag 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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