Ra 2015/17/0084•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0084
Ra 2015/17/0084Corte amministrativa suprema27 lug 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
1. Der Antrag auf Feststellung der Parteistellung wird zurückgewiesen.
2. Die Revisionsbeantwortung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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