Ra 2015/17/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0059
Ra 2015/17/0059Corte amministrativa suprema22 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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