Ra 2015/17/0054•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0054
Ra 2015/17/0054Corte amministrativa suprema12 mag 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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