Ra 2015/17/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0041
Ra 2015/17/0041Corte amministrativa suprema1 mar 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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