Ra 2015/17/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0039
Ra 2015/17/0039Corte amministrativa suprema14 ott 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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