Ro 2015/17/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0034
Ro 2015/17/0034Corte amministrativa suprema23 ago 2016
Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.