Ro 2015/17/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0032
Ro 2015/17/0032Corte amministrativa suprema26 gen 2017
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 26. Februar 2015, Pol10-18- 2014, abgewiesen wird.
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