Ro 2015/17/0028•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/17/0028
Ro 2015/17/0028Corte amministrativa suprema8 set 2016
Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Kosten findet nicht statt.
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