Ra 2015/16/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0056
Ra 2015/16/0056Corte amministrativa suprema28 gen 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Stadt Wiener Neustadt hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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