Ro 2015/16/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0041
Ro 2015/16/0041Corte amministrativa suprema28 set 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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