Ro 2015/16/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0038
Ro 2015/16/0038Corte amministrativa suprema24 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Aufwandersatzbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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