Ro 2015/16/0035•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0035
Ro 2015/16/0035Corte amministrativa suprema24 gen 2017
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert, dass die als Beschwerde behandelte Berufung der Mitbeteiligten gegen den Glücksspielabgabebescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Februar 2013 als unbegründet abgewiesen wird.
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