Ro 2015/16/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0019
Ro 2015/16/0019Corte amministrativa suprema2 lug 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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