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Ra 2015/16/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0009
Ra 2015/16/0009Corte amministrativa suprema30 giu 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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