Ro 2015/16/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/16/0009
Ro 2015/16/0009Corte amministrativa suprema2 lug 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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