Ra 2015/15/0064•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0064
Ra 2015/15/0064Corte amministrativa suprema26 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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