Ra 2015/15/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0060
Ra 2015/15/0060Corte amministrativa suprema29 mar 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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