Ra 2015/15/0044•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0044
Ra 2015/15/0044Corte amministrativa suprema29 mar 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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