Ra 2015/15/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0041
Ra 2015/15/0041Corte amministrativa suprema10 mar 2016
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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