Ro 2015/15/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0036
Ro 2015/15/0036Corte amministrativa suprema23 feb 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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