Ra 2015/15/0027•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0027
Ra 2015/15/0027Corte amministrativa suprema23 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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