Ro 2015/15/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0022
Ro 2015/15/0022Corte amministrativa suprema26 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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