Ro 2015/15/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/15/0020
Ro 2015/15/0020Corte amministrativa suprema20 dic 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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