Ra 2015/13/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0050
Ra 2015/13/0050Corte amministrativa suprema21 set 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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