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Ra 2015/13/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0047
Ra 2015/13/0047Corte amministrativa suprema11 feb 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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