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Ra 2015/13/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0042
Ra 2015/13/0042Corte amministrativa suprema31 mar 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.130,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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