Ra 2015/13/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0039
Ra 2015/13/0039Corte amministrativa suprema11 feb 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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