Ra 2015/13/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/13/0024
Ra 2015/13/0024Corte amministrativa suprema21 dic 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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