Ro 2015/13/0023•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0023
Ro 2015/13/0023Corte amministrativa suprema31 mag 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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