Ro 2015/13/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0022
Ro 2015/13/0022Corte amministrativa suprema31 mag 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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