Ro 2015/13/0014•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0014
Ro 2015/13/0014Corte amministrativa suprema31 mar 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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