Ro 2015/13/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/13/0005
Ro 2015/13/0005Corte amministrativa suprema21 dic 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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