Verwaltungsgerichtshof 2015/13/0001

2015/13/0001Corte amministrativa suprema10 nov 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2015/13/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.