Ra 2015/12/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0030
Ra 2015/12/0030Corte amministrativa suprema30 ott 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde Korneuburg hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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